Unterwasserscheinwerfer PAR56 mit Edelstahlblende
185,00 €
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Unterwasserscheinwerfer PAR56 mit Edelstahlblende - Klare Beleuchtung und langlebiger Stil für Ihr Schwimmbad
Profitieren Sie von intensiver Ausleuchtung und exzellentem Korrosionsschutz: Der Unterwasserscheinwerfer PAR56 mit V4A Edelstahlblende garantiert brillante Lichtstimmung im Pool, einfache Wartung und eine elegante Optik - ideal für Modernisierer und anspruchsvolle Poolbesitzer.
Vorteile
- Edle, korrosionsbeständige V4A Edelstahlblende - besonders langlebig im Poolbereich
- Hochwertige ABS-Einbaunische: schlagzäh, salzwasserbeständig (bis ca. 3,5 %), resistent gegen Säuren & Öle
- Einfache Installation: Komplettset mit Zuleitung & Schutzrohr
- Schneller Austausch von Lampe & Blende - ideal für Renovierung und Nachrüstung
- Flexible Kompatibilität mit Standard-PAR56-Lampen: Eigenständig oder als Ersatz nutzbar
Material
Blende: V4A Edelstahl (1.4571) - besonders korrosionsbeständig, für Innenpools sowie gechlorte Becken geeignet.
Einbaunische: ABS-Kunststoff - unempfindlich gegen Stoß, UV-beständig und salzwassergeeignet (bis 3,5 % Salzgehalt).
Anwendung
Ob als Pool-Neubau oder Nachrüstung: Mit seiner robusten Blende ist dieser Unterwasserscheinwerfer für Folien-, Fliesen- und Sichtbetonbecken konzipiert. Geeignet für alle gängigen Schwimmbecken, universell einsetzbar bei privaten und öffentlichen Anlagen. Tausende zufriedene Poolbesitzer setzen bereits auf diesen Standard der Astral/Fluidra-Serie - empfohlen von Fachhändlern und Installateuren europaweit.
Technische Daten
| Merkmale | Wert |
|---|---|
| Angaben beziehen sich auf Standardausführung mit 300 W Halogen (andere Leuchtmittel/Leistungen optional erhältlich) | |
| Lampentyp | PAR56 (Halogen oder LED) |
| Leistung | 300 W (optional: LED 13,5/18 W) |
| Spannung | 12 V DC |
| Blende | Edelstahl V4A (1.4571), Ø 280 mm |
| Einbaunische | ABS-Kunststoff (schlagzäh), rund |
| Zuleitung & Schutzrohr | im Lieferumfang enthalten |
| Einbauart | Für Folien-, Fliesen- & Sichtbetonbecken |

Fragen & Antworten zu Unterwasserscheinwerfer PAR56 mit Edelstahlblende
- Für welche Beckenarten ist der Scheinwerfer geeignet?
Er ist passend für Folien-, Fliesen- und Sichtbetonbecken ausgelegt. - Wie aufwändig ist die Installation?
Mit beiliegender Einbaunische, Zuleitung und Schutzrohr gelingt der fachgerechte Einbau für Poolbauer und geübte Heimwerker meist problemlos. - Brauche ich einen Fachbetrieb für die Montage?
Für Elektroinstallationen im Poolbereich ist immer ein Fachbetrieb empfehlenswert - beachten Sie die örtlichen Sicherheitsbestimmungen. - Kann ich den Scheinwerfer in Salzwasserpools nutzen?
Ja, bis ca. 3,5 % Salzgehalt (35 g/l) - Edelstahl V4A bietet erhöhten Korrosionsschutz, ist aber nicht für sehr hohe Salzelektrolyse geeignet. - Können vorhandene Keramikeinsätze oder PAR56-LEDs nachgerüstet werden?
Ja, die Einbaunische entspricht dem Standardmaß und ist kompatibel mit den meisten PAR56-Lampen (Halogen und LED). - Gibt es Ersatzteile wie Blenden oder Leuchtmittel?
Sowohl Leuchtmittel (PAR56, LED, RGB) als auch Edelstahlblenden sind separat erhältlich. - Wie ist die Handhabung bei Wartung oder Austausch?
Lampe und Blende lassen sich zum einfachen Austausch ohne kompletten Ausbau des Scheinwerfers wechseln. - Ist eine Fernsteuerung mit Farbwechsel möglich?
Optional gibt es RGB-LED-Varianten für Farbwechsel, steuerbar per Fernbedienung. - Welche Vorteile bietet ABS-Kunststoff bei Einbauteilen?
ABS ist schlagzäh, beständig gegen Säuren, Öle und UV-Strahlung sowie dauerhaft formstabil.
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| Einbauteil: | Komplett |
|---|---|
| Leuchtmittel: | Halogen |
| Scheinwerfertyp: | Standard UWS |
Fluidra Deutschland GmbH
Bauhofstr. 18d
63762 Großostheim
www.astralpool.com/de/
Sicherheitstechnische Angaben in der Bedienungsanleitung und Anleitungsblättern, die dem Schwimmbecken beigefügt sind.
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in der Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden werden. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser wird Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten gelassen. Diese Angaben und Anleitungen müssen für die spätere Nutzung aufbewahrt werden.
Sicherheit von Nichtschwimmern:
• Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter 5 Jahren besteht).
• Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
• Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
• Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.
Sicherheitsvorrichtungen:
• Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
• Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.
Sicherheitsausrüstung:
• Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring, Sanikasten) in der Nähe des Beckensaufzubewahren.
• Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.
Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
• Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
• Jeder der ein Schwimmbecken benutzt soll Erste Hilfe Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
• Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
• Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
• Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen Substanzen steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
• Beckenabdeckungen vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen, wenn sie verwendet werden.
• Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen und eingehalten.
• Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
• Abnehmbare Leitern sind auf einer waagerechten Fläche anzuordnen.
• Die nachstehenden nachstehenden Sicherheitszeichen müssen verwendet werden:
| Die Zeichen (in Bild B.1a und Bild B.1.b) sind an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen. |
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| Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen. |
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